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Werkstattrat und Frauenbeauftragte

Die Aufgaben von Werkstattrat und Frauenbeauftragten

Gleichberechtigung und Mitbestimmung stehen für uns jederzeit im Mittelpunkt. Deshalb gibt es bei uns den Werkstattrat sowie die Frauenbeauftragte.

Die Beteiligten können sich mit allen Fragen, Sorgen und Problemen an die Ansprechpartner*innen wenden. Sie stehen im ständigen Austausch mit allen Beschäftigten und der Werkstattleitung.

Eine Person faltet einen Verpackungskarton und unterhält sich mit einer anderen, die ihr gegenübersitzt

Der Gesamt-Werkstattrat der Wismarer Werkstätten

Jede unserer Werkstätten hat einen eigenen Werkstattrat. Ihnen übergeordnet ist der Gesamt-Werkstattrat. Wie alle unsere Werkstatträte, wird er für 4 Jahre von den Mitarbeitenden gewählt.

Der Gesamt-Werkstatttrat vertritt die Interessen aller Beschäftigten in der Wismarer Werkstätten GmbH. Außerdem prüft er die Einhaltung von Gesetzen und Regeln im Rahmen der Werkstätten-Mitwirkungs-Verordnung (WMVO).

Die Rechte des Werkstattrates

Das Mitwirkungs- und Mitbestimmungsrecht (§ 5 WMVO)

Der Werkstattrat wirkt mit bei:

  • der Darstellung und Verwendung der Erlöse aus Grund- und Steigerungsbeträgen
  • den Regelungen zur Verhütung von Arbeitsunfällen sowie zum Gesundheits- und Arbeitsschutz
  • allen Neu-, Umbau- und Erweiterungsmaßnahmen
  • der Gestaltung der Arbeitsplätze

Der Werkstattrat bestimmt mit bei:

  • Arbeits- und Pausenzeiten
  • Entgelt- und Urlaubsfragen
  • Fortbildungen
  • Verpflegung
  • Gestaltung von Sanitär- und Aufenthaltsräumen
  • Festen, Ausflügen und Feiern
Das Unterrichtungsrecht (§ 7 WMVO)

Der Gesamt-Werkstattrat muss unterrichtet werden, wenn

  • Mitarbeitende aus der Werkstatt ausscheiden,
  • eine Person an einen anderen Arbeitsplatz wechselt,
  • die Ergebnisse einer Eltern- und Betreuenden-Versammlung vorliegen.
Das Antragsrecht (§ 4 WMVO)

In dessen Rahmen macht der Werkstattrat zum Beispiel Vorschläge zur Verbesserung der Arbeit in der Werkstatt.

Das Beschwerderecht (§ 4 WMVO)

Wird eine Beschwerde geäußert? Gibt es ein Problem? Dann wendet sich der Werkstattrat an die Werkstattleitung. Gemeinsam suchen sie nach einer Lösung.

Ihre Ansprechpartner

Jens Schmidtke

Vorsitzender Gesamtwerkstattrat

Am Seeufer 3, 23970 Wismar

Ralf Stelke

Vertrauensperson Werkstattrat Wendorfer Weg 24 und Gesamtwerkstattrat

Wendorfer Weg 24, 23966 Wismar
Fon: 03841 3741-125

Die Frauenbeauftragten der Wismarer Werkstätten

Sie vertreten die Interessen aller in den Wismarer Werkstätten beschäftigten Frauen mit Behinderungen. Hierbei setzen sie sich ein für:

  • die Gleichstellung von Frauen und Männern
  • die Vereinbarkeit von Familie und Beschäftigung
  • den Schutz vor körperlicher, sexueller und psychischer Belästigung oder Gewalt

Die Frauenbeauftragten werden für jeweils 4 Jahre gewählt. Sie arbeiten eng mit der Werkstattleitung zusammen und tauschen sich regelmäßig aus. In ihrer Funktion haben die Frauenbeauftragten das Recht, an allen Sitzungen des Werkstattrates und den Versammlungen der Werkstatt teilzunehmen und dort zu sprechen. Dieses Recht ist in § 9 der WMVO verankert.

Ihre Ansprechpartnerinnen

Michelle Heister

Frauenbeauftragte in Wismar

Lukaswiese 1, 23970 Wismar

Anett Kaspereit

Vertrauensperson der Frauenbeauftragten in Wismar

Lukaswiese 1, 23970 Wismar
Fon: 03841 2259-28

Christin Gieraths

Frauenbeauftragte in Bützow

Nebelring 3, 18246 Bützow

Carmen Kort

Vertrauensperson der Frauenbeauftragten in Bützow

Nebelring 3, 18246 Bützow
Fon: 038461 418-32