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Informationen zur Landesverordnung Eingliederungshilfe

Menschen mit Behinderungen sollen selbstbestimmt entscheiden können, wie sie leben und welche Unterstützung sie erhalten. Das ist noch nicht in allen Bereichen gut umgesetzt. In dieser Situation plant das Land trotzdem, Geld zu sparen.

Das macht vielen Menschen – und auch uns – große Sorgen.

Worum geht es?

Das Land Mecklenburg-Vorpommern plant eine neue Landesverordnung zur Eingliederungshilfe. Diese soll bisherige Regelungen ersetzen.

Die Verordnung legt fest:

  • wie viel Unterstützung Menschen mit Behinderungen bekommen
  • wie viel Personal eingesetzt werden darf
  • wie Angebote finanziert werden

Sie betrifft bei uns den Alltag in:

  • der Werkstatt für behinderte Menschen (WfbM)
  • den Tagesgruppen an WfbM
  • den besonderen Wohnformen im Wendorfer Weg 3 und im Wohnverbund
  • dem Ambulant unterstützen Wohnen
  • der heilpädagogischen Frühförderung
  • der Kita und der Schule (Integrationshilfe)

Wichtig:

Über diese Landesverordnung entscheidet nicht der Landtag, sondern die Landesregierung. Zwar müssen bundesgesetzliche Vorgaben eingehalten werden. Dennoch könnten Regelungen getroffen werden, die für Menschen mit Behinderungen und für die Praxis der Eingliederungshilfe nachteilig sind. Dies ist im vorliegenden Entwurf bereits erkennbar.

Warum sind wir besorgt?

Wir begleiten Menschen mit sehr unterschiedlichen Unterstützungsbedarfen.
Unsere Arbeit steht für:

  • verlässliche Tagesstruktur
  • soziale Teilhabe und Teilhabe am Arbeitsleben
  • Sicherheit und Stabilität
  • persönliche Entwicklung
  • Schutz und Hilfe in Krisen
  • individuelle Unterstützung

Wir sehen die Gefahr, dass sich durch die neue Verordnung die derzeitige Situation deutlich verschlechtern wird – zum Beispiel durch:

  • weniger Personal
  • mehr Bürokratie
  • starre Rechenmodelle
  • feste Zeitvorgaben oder weniger Zeit für Einzelne

Hilfe lässt sich nicht immer genau berechnen.
Menschen brauchen Hilfe dann, wenn sie sie brauchen – und so lange, wie sie sie brauchen.

Was bedeutet das konkret?

Weniger Personal

Geplant sind im Verordnungsentwurf weniger Personal in vielen Bereichen. Dazu gehören neben Leitung und Verwaltung auch die Betreuungskräfte.

Das würde bedeuten:

  • weniger Zeit für einzelne Menschen und ihre Bedarfe
  • weniger Sicherheit
  • eine höhere Arbeitsbelastung für das Personal schlechtere Versorgung der Menschen mit Behinderung

Mehr Bürokratie

Geplant sind erhöhte Anforderungen an Dokumentation, Nachweispflichten, Kontrolle und Abrechnungen.

Das bedeutet:

  • mehr Zeit am Schreibtisch und damit
  • weniger Zeit für Menschen

Wohnen nach Rechenmodell

Unterstützung im Wohnen soll:

  • in 3 Zeitkorridore gepresst werden
  • mit Rechenfaktoren begrenzt werden
  • möglichst in Gruppen und nicht individuell erfolgen

Das wird dazu führen:

  • weniger Hilfe in Krisen
  • weniger Zeit für Gespräche
  • weniger Selbstbestimmung
  • weniger individuelle Einzelunterstützung

Krankheit und Leistungssicherheit

Besonders problematisch ist der geplante Wegfall der Leistungssicherheit. Im Entwurf ist vorgesehen, dass bereits nach 22 Krankheitstagen eine Meldung an den Leistungsträger erfolgen soll. Danach wird geprüft, ob Leistungen weitergeführt werden oder ob die Zugehörigkeit zur Werkstatt oder Tagesgruppe an WfbM endet – ohne Einbeziehung der betroffenen Person.

Das betrifft genau die Orte, die für viele Menschen Sicherheit, Tagesstruktur, soziale Kontakte und Stabilität bedeuten.

Diese Regelung kann dazu führen, dass Menschen aus Angst trotz Krankheit zur Arbeit kommen, statt sich ausreichend zu erholen. Ein längerer Krankheitsverlauf, zum Beispiel nach einem Krankenhausaufenthalt oder in einer psychischen Krise, kann so zum Verlust dieser schützenden Struktur führen. Krankheit ist kein persönliches Versagen. Menschen mit Behinderungen haben – wie alle anderen auch – das Recht, krank zu sein, sich zu erholen und Unterstützung zu behalten.

Hier stellt sich für uns die Frage der Gleichbehandlung:
Warum verlieren Menschen mit Behinderungen ihre berufliche und soziale Anbindung schneller, während andere beruflich Tätige bei längerer Krankheit geschützt sind?

Die Folgen tragen auch Andere

Wenn die Eingliederungshilfe weniger leistet, verschwindet der Unterstützungsbedarf nicht – er verlagert sich.

Betreuer*innen müssen zusätzliche Aufgaben übernehmen oder fehlende Leistungen ausgleichen, beispielsweise durch eine Unterschriftregelung, wonach Betreuer*innen diese für ihre Leistungsberechtigten tagtäglich ersetzen sollen.

Auch Arztpraxen sind stärker betroffen. Viele Menschen suchen häufiger ärztliche Hilfe, weil sie sich unsicher fühlen oder Angst haben. Ohne vertraute Unterstützung können psychische Krisen, Panikattacken oder Anfälle zunehmen. Ärztinnen und Ärzte können diese Begleitung nicht ersetzen, müssen aber auffangen, was durch fehlende Eingliederungshilfe entsteht.

Die Folgen zeigen sich in Arztpraxen, Notaufnahmen, Krankenhäusern, Pflegeeinrichtungen und somit der gesamten Gesellschaft. Das ist belastend für alle Beteiligten – und keine gute Lösung für die betroffenen Menschen.

Unser Appell

Wir sehen die Gefahr, dass:

  • Menschen nicht einmal mehr die minimal notwendige Unterstützung bekommen
  • das Personal überlastet wird
  • bewährte Angebote nicht mehr sicher sind
  • Ausgrenzung statt Teilhabe stattfindet
  • unternehmerische Pflichten nicht mehr eingehalten werden können

Menschen mit Behinderungen brauchen Assistenz, Tagesstruktur, Schutz und Sicherheit – keine Systeme, die nur nach Zahlen funktionieren.

Wir setzen uns dafür ein, dass:

  • der Entwurf der Verordnung noch einmal überarbeitet wird
  • Bundesgesetze eingehalten werden
  • die Praxis einbezogen wird
  • der tatsächliche Bedarf der Menschen zählt

Wie machen wir uns stark?

Wir bleiben nicht still.
Wir bringen unsere Erfahrungen und Sorgen aktiv ein.

Konkret bedeutet das:

  • Wir setzen uns aktiv für die Interessen unserer Leistungsberechtigten ein und lassen uns dieses Vorgehen nicht widerspruchslos gefallen.
  • Wir suchen aktiv das Gespräch mit Landtags- und Bundestagsabgeordneten.
  • Wir beteiligen uns an Stellungnahmen zur geplanten Landesverordnung.
  • Wir bringen unsere Praxiserfahrungen ein und zeigen problematische Regelungen auf.
  • Wir stehen in engem Austausch mit der LIGA der Spitzenverbände, anderen Leistungserbringern und den Leistungsträgern der Eingliederungshilfe.

Information zur Demonstration

  • Eine Demonstration wird aktuell geplant.
  • Sie wurde durch die Diakonie beim Ordnungsamt angemeldet.
  • Sie richtet sich gegen die aktuellen Entwicklungen in der Eingliederungshilfe und gegen eine Politik, die Unterstützung kaputtspart.

Ob die Demonstration tatsächlich stattfindet, ist noch nicht endgültig entschieden.

Sobald eine Entscheidung feststeht, informieren wir umgehend.

Unser Aufruf

Die geplante Landesverordnung betrifft uns alle: Menschen mit Behinderungen, deren Angehörige und Betreuer*innen, Fachkräfte und letztlich die gesamte Gesellschaft.

Deshalb ist es wichtig, informiert zu sein und Haltung zu zeigen.
Wir ermutigen alle, Fragen zu stellen, das Gespräch zu suchen und – wenn die Demonstration stattfindet – gemeinsam ein klares Zeichen für gute Unterstützung und Teilhabemöglichkeiten zu setzen.

Nur gemeinsam können wir deutlich machen, was diese geplanten Regelungen für Auswirkungen in der Praxis haben.

Unterstützung darf nicht kaputtgespart werden!

 

Wir danken für das Interesse an diesem wichtigen Thema.
Über weitere Entwicklungen werden wir informieren. Sprechen Sie uns gerne an.

Stand: 02.02.2026

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